Kosten

Sie wollen wissen, was die notarielle oder anwaltliche Tätigkeit kostet? Wir bieten Ihnen an:

Kontaktieren Sie uns. Wir werden in einem ersten Gespräch, das für Sie kostenfrei ist, klären, welcher Beratungs- und Tätigkeitsaufwand entsteht und welche Kosten voraussichtlich anfallen werden. Erst danach können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

Wünschen Sie sofort ein Beratungsgespräch? Die Vergütung einer Erstberatung ist nach oben begrenzt auf € 190,00, und zwar unabhängig von der Schwierigkeit und der Dauer der Beratung. Bleibt es nicht bei einer Erstberatung, wird die weitere Vergütung durch das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) geregelt, das die Gebühren abhängig von dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit bestimmt.

Übrigens: Einkommensschwachen Personen kann eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden, die so genannte Prozesskostenhilfe (PKH). Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie diese Beihilfe in Anspruch nehmen können.

Gesetzliche Gebühren

Die gesetzlichen Gebühren bemessen sich nach RVG: Im Zivilrecht nach Gegenstandswert über eine gesetzlich festgelegte Gegenstandswert-Tabelle, in anderen Rechtsgebieten nach den Rahmengebühren aus RVG oder nach Kostenriskio. Weitergehende Informationen zu diesen Themen finden Sie z.B. in der Wikipedia (inkl. weiterführender Links zu Kostentabellen und -rechnern) unter dem Stichwort Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  (beachten Sie aber bitte den dortigen Hinweis zu Rechtsthemen! ).

Honorarvereinbarung

Bei besonders schwierigen und aufwendigen Mandaten (insbesondere im Bereich des Strafrechts) kann auch eine Honorarvereinbarung im Rahmen eines Stunden- oder, alternativ, eines Pauschalhonorars getroffen werden. Allerdings deckt eine Rechtsschutzversicherung diese Honorare nicht ab – möglich ist in diesem Falle nur eine Abrechnung der gesetzlichen Gebühren.

Kosten im notariellen Bereich

Der Notar erhebt ausschließlich gesetzlichen Gebühren nach GNotKG; auch zu diesem Thema finden Sie z.B. in der Wikipedia weitere Informationen inklusive weiterführender Links: GNotKG .
Wichtig: Die Kosten des Notars können nicht ausgehandelt werden. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind z.B. bei einem Kaufvertrag in aller Regel abhängig von der Höhe des Kaufpreises und dem Umfang der notariellen Tätigkeit. Es gibt also keinen billigen und keinen teuren Notar. Es ist einem Notar auch untersagt, Rabatte oder ähnliche Nachlässe zu gewähren.
Selbstverständlich wird Sie der Notar kostenfrei und im Vorwege über die zu erwartende Kostenhöhe informieren und beraten.

Kostenfreie Dienstleistungen

Nicht alle Dienstleistungen des Rechtsanwaltes oder Notars kosten Geld. Grundsätzlich kostenfrei sind bei uns z.B. Telefonate (ohne detaillierte Rechtsberatung o.Ä., wie sich versteht), sonstige Rückfragen, weitere Schreiben, zusätzliche Termine und die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie müssen also nicht bei jeder Kommunikation mit uns Bedenken haben, dass Ihnen weitere Kosten entstehen, denn das wäre sowohl für uns als auch für Sie kontraproduktiv. Wenn Sie nicht sicher sind: Fragen Sie uns einfach!

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